Gemeine Heidelibelle
Sympetrum vulgatum
Erstnachweis:
Nachweise im Atlas:
Anhang II :
Anhang IV:
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Startjahr
Endjahr
Verbreitung und Bestandssituation
Sympetrum vulgatum ist eine eurasiatisch verbreitete Art, deren Vorkommen in Europa von Südfinnland im Norden bis in den nördlichen Mittelmeerraum reicht (Dijkstra & Lewington 2006). Auf den Britischen Inseln wurde sie nur vereinzelt beobachtet (Chelmick 1980). In Deutschland ist S. vulgatum weit verbreitet und kommt in allen Landesteilen vor, wobei sie in den höheren Lagen seltener zu sein scheint (Brockhaus et al. 2015). Wesentlich häufiger als die Schwesterart S. striolatum (Große Heidelibelle) ist die Art in den nordöstlichen Niederlanden, während in den südlichen Landesteilen S. striolatum dominiert (NVL 2002).
Für Nordrhein-Westfalen kann S. vulgatum als häufig eingestuft werden. Der Verbreitungsschwerpunkt liegt hier im Flachland. Auch im Ballungsraum an Rhein und Ruhr ist die Art regelmäßig zu beobachten. Aus den Mittelgebirgen liegen zwar Nachweise vor, jedoch ist sie hier erheblich lückiger verbreitet. Ob es sich hierbei lediglich um Erfassungslücken handelt, lässt sich zurzeit nicht abschließend beurteilen. Der höchste bodenständige Nachweis kommt aus dem NSG Nonnenbach und Eichholzbach mit Seitentälern [5505/4] in der Eifel auf 530 m ü.NN. Im südlich an Nordrhein-Westfalen angrenzenden Regierungsbezirk Koblenz (Rheinland-Pfalz) konnte die Art in nahezu allen Gebietsteilen nachgewiesen werden. Allerdings liegt auch hier in den Mittelgebirgslagen - mit Ausnahme des Westerwaldes - die Fundortdichte wesentlich niedriger als in den tiefer gelegenen Landesteilen (Eislöffel 1989).
Sympetrum vulgatum wurde von Le Roi (1915) für stehende Gewässer der gesamten Rheinprovinz als „verbreitet und häufig“ beschrieben. Kikillus & Weitzel (1981) führen an, dass sie sich in der ehemaligen Preußischen Rheinprovinz „meist an Kies- und Tongruben sowie alten Fischteichen“ findet und vermerken „eine leichte Häufigkeitszunahme“. Für den westfälischen Landesteil bezeichneten bereits Kolbe (1886), Becker (1961) und Gries & Oonk (1975) die Art als verbreitet und teils häufig.
Lebensräume in Nordrhein-Westfalen
Sympetrum vulgatum besiedelt in Nordrhein-Westfalen ein breites Spektrum unterschiedlichster stehender Gewässer. Den Schwerpunkt bilden ungenutzte oder extensiv bewirtschaftete (Fisch-)Teiche, Weiher und Tümpel. Aber auch Altarme und Abgrabungsgewässer werden ebenso angenommen wie Hochwasserrückhaltebecken, Gräben oder Gartenteiche. Es handelt sich häufig um eutrophe Gewässer mit flachen Uferzonen und mit mehr oder weniger ausgeprägter Verlandungsvegetation bzw. Röhrrichtzone. Hierin unterscheidet sich S. vulgatum auch von ihrer Schwesterart S. striolatum. Weiterhin besitzen die Gewässer oftmals einen schlammigen Grund und stark schwankende Wasserstände. Bei den Angaben zum Umfeld wird deutlich, dass die bevorzugten Gewässer nicht oder nur gering beschattet sind und allenfalls einige Gehölze bis unmittelbar an das Ufer heranreichen.
Für das Niederrheinische Tiefland bezeichnen Jödicke et al. (1989) S. vulgatum als „Charakterart vegetationsreicher Gewässer“. Hier stellten sie gelegentlich auch hohe Abundanzen mit teilweise bis zu 40 gleichzeitig anwesenden Imagines fest. Das unmittelbare Umfeld der Gewässer ist überwiegend von Offenland in Form von Grünland, Acker oder Brachen geprägt. Häufig sind die Ufer auch mit Bäumen bestanden, allerdings handelt es sich bei den Fortpflanzungsgewässern nur ausnahmsweise um stark beschattete Waldteiche.
Phänologie in Nordrhein-Westfalen
Die Flugzeit von Sympetrum vulgatum erstreckt sich in Nordrhein-Westfalen von Mitte Juni bis in den November, wobei die Hauptflugzeit im August und September liegt. Als frühestes Beobachtungsdatum wird der 28.05.(2003) angegeben, der späteste Nachweis erfolgte am 28.11.(2006). Die Schlupfzeit erstreckt sich auf den Zeitraum zwischen Mitte Juni und Mitte August, wobei das Maximum der Exuvienfunde in der letzten Julidekade liegt.
Gefährdung und Schutz
Sympetrum vulgatum gilt in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen als „ungefährdet“ (Ott et al. 2015; Conze & Grönhagen 2011).
Auf Grund der weiten Verbreitung und der Häufigkeit der Art sind keine über den Lebensraumschutz von Feuchtgebieten hinausreichenden Schutzmaßnahmen erforderlich.